Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB Sprachreisen und Sprachtraining

Bitte beachten Sie: Soweit in den AGB von unserem Katalog die Rede ist, sind für das Internet sinngemäß die Beschreibungen im Internet zu verstehen.

Buchung und Bestätigung

  1. Bitte melden Sie sich zeitsparend online unter www.dialog.de an. Sie können auch das Anmeldeformular aus dem Printkatalog abtrennen und ausgefüllt an DIALOG-Sprachreisen, Eisenbahnstraße 41, D-79098 Freiburg, senden.
  2. Die Buchung der Sprachreise wird für DIALOG-Sprachreisen (nachfolgend DIALOG genannt) erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer bzw. dem eingeschalteten Repräsentanten schriftlich von DIALOG bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch DIALOG, jedoch längstens 14 Tage ab Eingang der Anmeldung gebunden. Kurzfristige Buchungen werden schnellstmöglich bearbeitet.
  3. Der Anmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten weiterer, von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer DIALOG gegenüber. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Unterzeichnung einer ausdrücklich hierauf ausgerichteten und gesonderten Erklärung bei Abschluss des Reisevertrages.
  4. Sie erhalten umgehend eine Kursbestätigung und Rechnung, welcher der Sicherungsschein im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB beiliegt.

Inhalt des Reisevertrages

  1. Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reiseteilnehmers und der Bestätigung durch DIALOG. Einbezogen in den Reisevertrag sind die vorliegenden Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen im Katalog, soweit in der Buchung und mit der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Änderungen oder ergänzende Abreden zu den im Katalog beschriebenen Leistungen und den Teilnahmebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit DIALOG.

Anzahlung, Zahlung des Reisepreises, Zurückbehaltungsrecht

  1. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, maximal jedoch € 500 pro Reiseteilnehmer zu zahlen, aber nicht vor Aushändigung des Sicherungsscheins.
  2. Ihre qualifizierten Reiseinformationen (Anschrift von Schule und Unterkunft, ggf. ETicket für Flug, Voucher für Seminar und Unterkunft, Anreise- und Zielgebietsinformationen erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Abreise gegen Restzahlung zugestellt.
  3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für den Teilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch DIALOG. Wir sind berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises im Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist (unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des BGB § 323) schriftlich angedroht worden ist. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind stets sofort fällig.

Umbuchungen

Falls Sie Ihre/n Kurs/Unterkunft/Flug umbuchen, wird Ihnen die Umbuchung mit einer Bearbeitungsgebühr von € 40 berechnet. Umbuchungen sind nur bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Zusätzlich entstehen Ihnen bei einer Flugreise, sofern das Flugticket bereits ausgestellt ist, Kosten bis € 150 (je nach Tarifgruppe), bei Sonderangeboten bzw. Sondertarifen sogar bis zu 100% des Flugtickets. Bevor Sie sich zur Umbuchung entschließen, werden wir Sie über die konkret entstehenden Kosten informieren. Umbuchungen/Erstattungen von Kurs/Flug bzw. Unterkunft sind nach Reiseantritt nicht mehr möglich. Die Ansprüche des Reisenden bei höherer Gewalt bleiben unberührt. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis, zusätzliche Buchungskosten seien nicht bzw. nicht in Höhe der Pauschale entstanden, unbenommen.

Rücktritt vor Reisebeginn bei eigener Anreise

  1. Sie können jederzeit von Ihrem Sprachkurs zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte DIALOG in Textform zugehen, also entweder als Brief, E-Mail oder per Fax – zu unseren Geschäftszeiten. Diese sind montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei DIALOG. Bitte beachten Sie: Bei Rücktritt von Ihrer Sprachreise entstehen Ihnen bei eigener Anreise folgende Rücktrittskosten (maßgeblich ist der Anreisetag):
    • bis 30 Tage vor Reiseantritt: 15% des Reisepreises,
    • 29. Tag bis 15 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises,
    • 14. Tag bis 8 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises,
    • 7. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises,
    • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100%.
  1. Die bezeichneten Kostenpauschalen sind berechnet nach den gewöhnlich ersparten Aufwendungen. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis von höheren Ersparnissen unbenommen.
  1. Wenn Ihre Buchung bei DIALOG auch die Flugreise enthält, hat DIALOG im Falle eines Rücktritts Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften (§ 651 i BGB Absatz 2).

Vertragspflichten von DIALOG

DIALOG hat seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen und schuldet dem/der Teilnehmer/In insbesondere:

  1. die gewissenhafte Vorbereitung der Sprachkurse und der Reise
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und Nennung der Fluggesellschaft
  3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
  4. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.

Gewährleistung und Mitwirkungspflicht

Werden einzelne Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen hat der Teilnehmer unverzüglich an das Schulsekretariat zu richten. Ist dort niemand zu erreichen oder wird das Anliegen des Teilnehmers dort nicht so bearbeitet, wie es der Teilnehmer erwartet, muss der Teilnehmer DIALOG in Deutschland möglichst schnell benachrichtigen, soweit dies dem Reisenden zumutbar ist. Der Teilnehmer hat keine Ansprüche wegen Mängeln der Reise, wenn er die Anzeige des Mangels schuldhaft unterlässt. Er ist verpflichtet, an der Beseitigung der Leistungsstörung mitzuwirken, soweit ihm dies zuzumuten ist. Sofern die Abhilfe unterbleibt und ein Mangel vorliegt, der die Reise erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Teilnehmer gegenüber DIALOG eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzt, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von DIALOG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

Verjährungs- und Ausschlussfristen

Minderungs- und Schadensersatzansprüche aus dem Reisevertrag wegen Mängeln der Reise muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende bei DIALOG geltend machen. Die vertraglichen Ansprüche des Teilnehmers wegen Mängeln der Reise verjähren binnen eines Jahres ab dem, dem ursprünglich vereinbarten Reiseende, folgenden Tag.

Ersatzperson

Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein/e Dritte/r an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Die Stellung einer Ersatzperson berechnen wir mit einer Bearbeitungsgebühr von € 40 pro Person. Hinzu kommen ggf. die Kosten, die DIALOG für die Neuausstellung eines Flugtickets entstehen. Es ist Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass in Ihrem Einzelfall geringere Bearbeitungskosten entstanden sind.

Kündigung durch DIALOG

Stört ein Reiseteilnehmer trotz einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise, so hat DIALOG das Recht, fristlos zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt DIALOG erhalten, evtl. ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Kunden zurückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingten Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Haftungsbeschränkung

DIALOG haftet für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit DIALOG für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, so kann sich auch DIALOG gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

Preise

Sämtliche Preise verstehen sich in € und pro Person. Sie sind gültig vom 01.01.2012 bis 31.12.2012.

Gültigkeit der Katalogangaben

Der Druck des vorliegenden Kataloges erfolgte im November 2011. Er kann naturgemäß nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Termine, Feiertage, Bestätigungen für Bildungsurlaub, Einreisebestimmungen und Impfbestimmungen sowie Preise anführen. Daher sind Änderungen möglich und bleiben insofern vorbehalten. Insbesondere sind Preisänderungen vor Abschluss des Reisevertrags möglich bei wesentlichen Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse oder der Umsatzbesteuerung, bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren sowie dann, wenn der gewünschte Kurs ausgebucht ist und daher nur durch Schaffung oder Einkauf zusätzlicher Kursangebote dem Kunden angeboten werden kann. Etwaige geänderte Reisepreise entnehmen Sie tagesaktuell unserer Internetseite www.dialog.de oder erfragen diese telefonisch. Vorrangig ist daher der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen wirksam getroffenen Abreden. Mit diesem Katalog werden alle Reiseankündigungen in früheren Katalogen und Broschüren ungültig.

Abreise vor Kursende

Teilnehmer/Innen, die verspätet anreisen bzw. vor Kursende abreisen, erhalten keine Rückerstattung.

Pass- und Visabestimmungen

Soweit DIALOG gemäß der Reiseausschreibung die Besorgung von Visa oder ähnlichen Reisedokumenten übernimmt, erfolgt diese im Auftrag des Reisenden als Geschäftsbesorgung. Die Erteilung von Visa oder ähnlichen Reisedokumenten durch nationale oder internationale Behörden ist jedoch nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtungen von DIALOG aus dem Reisevertrag. Der Reisende trägt insofern allein das Risiko der Erteilung oder Nichterteilung dieser Dokumente sowie die Kosten für die Visaeinholung.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Reisenden und DIALOG ist Freiburg, wenn der Reisende keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Reisende nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt. Dasselbe gilt, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegen ihn nicht bekannt ist.

DIALOG-Sprachreisen ist bei der Volksfürsorge über REISEGARANT rückversichert.

REISEGARANT
Jessenstr. 4
D-22767 Hamburg

Veranstalter

DIALOG-Sprachreisen® International GmbH
Geschäftsführer: Joachim Pitsch
Eisenbahnstraße 41
D-79098 Freiburg
Telefon: (+49) 0761 28 64 70
Fax: (+49) 0761 28 63 08
E-Mail:info@dialog.de
HRB 4333, Amtsgericht Freiburg

Nachdruck

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der DIALOG-Sprachreisen International GmbH.


AGB Praktika & Volunteering

Buchung und Bestätigung

  1. Die Buchung erfolgt online unter www.dialog.de. Alternativ Anmeldeformular aus Katalog abtrennen und an DIALOG-Sprachreisen International GmbH, Eisenbahnstr. 41, D-79098 Freiburg, senden. Kurzfristige Anmeldungen auch per Fax (0761) 286308 oder E-mail info@dialog.de. In letzterem Fall muss jedoch eine schriftliche Anmeldung stets nachfolgen. Sie können sich auch online unter www.dialog.de anmelden.
  2. Die Buchung des Programms wird für die DIALOG-Sprachreisen International GmbH (nachfolgend DIALOG genannt) erst verbindlich, wenn sie dem Reiseteilnehmer bzw. dem eingeschalteten Repräsentanten von DIALOG bestätigt worden ist. Dies geschieht in aller Regel schriftlich und nur in Ausnahmefällen in anderer Form.
  3. Der Anmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten weiterer, von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer DIALOG gegenüber. Voraussetzung hierzu ist jedoch die Unterzeichnung einer ausdrücklich hierauf ausgerichteten und gesonderten Erklärung bei Abschluss des Reisevertrages.
  4. Sie erhalten umgehend eine Programmbestätigung und Rechnung, welcher der Sicherungsschein im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB beiliegt.

Inhalt des Reisevertrages

  1. Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reiseteilnehmers und der Bestätigung durch DIALOG. Einbezogen in den Reisevertrag sind die vorliegenden Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen im Katalog, soweit in der Buchung und mit der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Änderungen oder ergänzende Abreden zu den im Katalog beschriebenen Leistungen und den Teilnahmebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit DIALOG.

Anzahlung, Zahlung des Reisepreises, Zurückbehaltungsrecht

  1. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises, maximal jedoch € 500 pro Reiseteilnehmer zu zahlen, aber nicht vor Aushändigung des Sicherungsscheins. Sie werden mit der Bestätigung um Anzahlung auf unser Konto gebeten. Bitte geben Sie hierbei deutlich Ihre Kundennummer, Rechnungsnummer und Ihren Namen an.
  2. Ihre qualifizierten Reiseunterlagen händigen wir Ihnen ca. 2 Wochen vor Abreise gegen Restzahlung aus oder senden sie Ihnen per Nachnahme zu.
  3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für den Teilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch DIALOG. Wir sind berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises im Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist (unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des BGB § 323) schriftlich angedroht worden ist. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind stets sofort fällig.

Umbuchungen

Falls Sie Ihr Programm/Unterkunft/Flug umbuchen, wird Ihnen die Umbuchung mit einer Bearbeitungsgebühr von € 40 berechnet. Umbuchungen sind nur innerhalb der Anmeldefrist und vor Platzierung möglich. Zusätzlich entstehen Ihnen bei einer Flugreise, sofern das Flugticket bereits ausgestellt ist, Kosten bis € 150 (je nach Tarifgruppe), bei Sonderangeboten bzw. Sondertarifen sogar bis zu 100% des Flugtickets. Bevor Sie sich zur Umbuchung entschließen, werden wir Sie auf Anfrage über die konkret entstehenden Kosten informieren. Umbuchungen/Erstattungen des Programms/Kurs/Flug bzw. Unterkunft sind nach Reiseantritt nicht mehr möglich. Die Ansprüche des Reisenden bei höherer Gewalt bleiben unberührt. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis, zusätzliche Buchungskosten seien nicht bzw. nicht in Höhe der Pauschale entstanden, unbenommen.

Rücktritt vor Reisebeginn bei eigener Anreise

  1. Sie können jederzeit von Ihrer Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte DIALOG in Ihrem eigenen Interesse in Textform zugehen, also entweder als Brief, per E-Mail oder per Fax – zu unseren Geschäftszeiten. Diese sind montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei DIALOG. Bitte beachten Sie: Bei Rücktritt von Ihrer Buchung entstehen Ihnen bei eigener Anreise folgende Rücktrittskosten (maßgeblich ist der Anreisetag):
    • bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises,
    • am 59. Tag bis 15 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises,
    • am 14. Tag bis 8 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises,
    • am 7. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises,
    • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung 100%.
      1. Die bezeichneten Kostenpauschalen sind berechnet nach den gewöhnlich ersparten Aufwendungen. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis von höheren Ersparnissen unbenommen.
      2. Wenn Ihre Buchung bei DIALOG auch die Flugreise enthält, hat DIALOG im Falle eines Rücktritts Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften (§ 651 i BGB Absatz 2).

Vertragspflichten von DIALOG

DIALOG hat seine Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns erbringen und schuldet dem Teilnehmer insbesondere:

  1. die gewissenhafte Vorbereitung des Programms und der Reise
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und Nennung der Fluggesellschaft
  3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
  4. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.

Gewährleistung und Mitwirkungspflicht

Werden einzelne Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen hat der Teilnehmer unverzüglich an das Partnersekretariat und an DIALOG zu richten. Ist dort niemand zu erreichen oder wird das Anliegen des Teilnehmers dort nicht so bearbeitet, wie es der Teilnehmer erwartet, muss der Teilnehmer DIALOG in Deutschland möglichst schnell benachrichtigen, soweit dies dem Reisenden zumutbar ist. Der Teilnehmer hat keine Ansprüche wegen Mängeln der Reise, wenn er die Anzeige des Mangels schuldhaft unterlässt. Er ist verpflichtet, an der Beseitigung der Leistungsstörung mitzuwirken, soweit ihm das zuzumuten ist. Sofern die Abhilfe unterbleibt und ein Mangel vorliegt, der die Reise erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Teilnehmer gegenüber DIALOG eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzt, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von DIALOG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

Verjährungs- und Ausschlussfristen

Minderungs- und Schadensersatzansprüche aus dem Reisevertrag wegen Mängeln der Reise muss der Teilnehmer binnen eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende bei DIALOG geltend machen. Die vertraglichen Ansprüche des Teilnehmers wegen Mängeln der Reise verjähren binnen eines Jahres ab dem ursprünglich vereinbarten Reiseende folgenden Tag.

Kündigung durch DIALOG

Stört ein Reiseteilnehmer trotz einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung eines Programms, so hat DIALOG das Recht, fristlos zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt DIALOG erhalten, evtl. ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Kunden zurückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Haftungsbeschränkung

DIALOG haftet für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit DIALOG für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, so kann sich auch DIALOG gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

Abreise vor Reiseende

Teilnehmer/Innen, die verspätet anreisen bzw. vor Reiseende abreisen, erhalten keine Rückerstattung.

Reiserücktrittskostenversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (siehe Online-Buchungsmaske bzw. diese Hinweise).

  • zum Preis von € 16 bis Reisepreis € 1500
  • zum Preis von € 27 bis Reisepreis € 3000
  • zum Preis von € 39 bis Reisepreis € 4000
  • zum Preis von € 66 ab Reisepreis € 4001

Die Abwicklung im Schadensfall läuft zwischen Ihnen als Kunde und der Versicherung direkt über die Hanse Merkur:

Hanse Merkur Reiseversicherung
Siegfried-Wedells-Platz 1
D-20352 Hamburg

Pass- und Visabestimmungen

Soweit DIALOG gemäß der Reiseausschreibung die Besorgung von Visa oder ähnlichen Reisedokumenten übernimmt, erfolgt diese im Auftrag des Reisenden als Geschäftsbesorgung. Die Erteilung von Visa oder ähnlichen Reisedokumenten durch nationale oder internationale Behörden ist jedoch nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtungen von DIALOG aus dem Reisevertrag. Der Reisende trägt insofern allein das Risiko der Erteilung oder Nichterteilung dieser Dokumente sowie die Kosten für die Visaeinholung.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Reisenden und DIALOG ist Freiburg, wenn der Reisende keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Reisende nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt. Dasselbe gilt, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegen ihn nicht bekannt ist.

DIALOG-Sprachreisen ist bei der Volksfürsorge über REISEGARANT rückversichert.

REISEGARANT
Jessenstr. 4
D-22767 Hamburg

Veranstalter

DIALOG-Sprachreisen® International GmbH
Geschäftsführer: Joachim Pitsch
Eisenbahnstraße 41
D-79098 Freiburg
Telefon: (+49) 0761 28 64 70
Fax: (+49) 0761 28 63 08
E-Mail:info@dialog.de
HRB 4333, Amtsgericht Freiburg