Bildungsurlaub: Gesetzliche Bestimmungen
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für die Beantragung und Anerkennung von Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern.
Ob Bildungsurlaub genommen werden kann, ist nicht einheitlich geregelt. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, um dies zu klären. Bitte klären Sie vor der Buchung mit DIALOG ab, ob der gewünschte Kurs zum Wunschtermin anerkannt ist, wenn Sie die Buchung hiervon abhängig machen wollen.
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- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Berlin
Als BU anerkennungsfähig sind eine große Anzahl von Intensivkursen aus unserem Programm. Die Anträge müssen bis spätestens 10 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden. Jeder Termin muss individuell beim zuständigen Ministerium beantragt werden. mehr Infos
Brandenburg
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit 30 Einheiten/Woche aus unserem Programm. Der Antrag muss bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium vorliegen. mehr Infos
Hamburg
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 30 Einheiten/Woche. Viele Intensivkurse unserer Partnerschulen sind vom Bundesland Hamburg als Bildungsurlaub anerkannt. Liegt für den gewünschten Zeitraum noch keine Anerkennung vor, setzen wir uns gerne mit der Schule in Verbindung. Der Antrag muss mind. 3 Monate vor Kursbeginn beim Ministerium vorliegen. mehr Infos
Hessen
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit 30 Einheiten/Woche aus unserem Programm. Der Antrag muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium vorliegen. In der Regel sind Kurse, welche die Anerkennung in anderen Bundesländern besitzen, auch in Hessen als Bildungsurlaub anerkannt. mehr Infos
Mecklenburg-Vorpommern
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 30 Einheiten/Woche. Der Antrag muss spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Zusätzlich ist in Mecklenburg-Vorpommern die Freistellung durch den Arbeitgeber von weiteren, individuellen Kriterien abhängig. Wir empfehlen, sich frühzeitig mit der Personalabteilung abzustimmen. mehr Infos
Niedersachsen
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 40 Einheiten/Woche, wobei pädagogisch angeleitete Eigenstudien und Hausaufgaben anrechenbar sind. Prinzipiell kann für jeden Kursort mit Intensivkursen Bildungsurlaub direkt von Ihnen beim zuständigen Ministerium beantragt werden. Fordern Sie hierzu das Formular „E“ beim Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V, Marienstr. 9-11 in 30171 Hannover an. Hier erhalten Sie auch Informationen zur Vorgehensweise. Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor Kursbeginn eingereicht werden. mehr Infos
Rheinland-Pfalz
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 30 Einheiten/Woche. Der Antrag muss bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Jeder Termin muss individuell beim zuständigen Ministerium beantragt werden. mehr Infos
Sachsen-Anhalt
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 20 Einheiten/Woche. Neuanträge müssen bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. mehr Infos
Schleswig-Holstein
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 40 Einheiten/Woche, wobei pädagogisch angeleitete Eigenstudien und Kulturprogramme anrechenbar sind. Neuanträge müssen bis spätestens 10 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. mehr Infos
In den weiteren Bundesländern besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Bildungsurlaub als Sprachkurs im Ausland bzw. sind unsere Sprachkurse nicht anerkennungsfähig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unser Beratungsteam unter info@dialog.de.
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