Visa- und Einreisebestimmungen Schweden

Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monaten benötigen deutsche, schweizerische und österreichische Staatsangehörige lediglich einen Reisepass oder Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist.

Unter den folgenden Links sind alle Informationen zu den Vertretungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie zu den aktuellen Einreisebestimmungen für Schweden zu finden.

Deutschland: www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/schweden-node 

Österreich: www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/schweden 

Schweiz: www.eda.admin.ch/content/eda/de/home/laender-reise-information/schweden/reisehinweise-schweden.html 

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