Visa- und Einreisebestimmungen Japan

Deutsche, schweizerische und österreichische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen kein Visum. Vor Ort kann die Genehmigung um weitere 90 Tage verlängert werden (https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html). Es wird ein Reisepass benötigt. Für längere Aufenthalte wird ein Visum benötigt. In Japan besteht Passzwang, d.h. der Reisepass ist während dem Aufenthalt jederzeit mit sich zu führen.

Botschaft von Japan
Hiroshimastraße 6
D-10785 Berlin
www.de.emb-japan.go.jp

Japanische Botschaft
Engestrasse 53
CH-3012 Bern
www.ch.emb-japan.go.jp

Japanische Botschaft
Heßgasse 6
A-1010 Wien
www.at.emb-japan.go.jp

< < Zurück